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VERSICHERUNGSPFLICHT Ja, auch „Spielzeugpiloten“ brauchen eine Haftpflichtversicherung. Seit Veröffentlichung der 9. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) im Bundesgesetzblatt am 10. August 2005 gibt es in der Luft keinen versicherungsfreien Raum mehr. Die rechtliche Lage für Modellflieger bezüglich der Versicherungspflicht besagt nun: Jedes Flugmodell muss unabhängig vom Gewicht versichert sein. (D.h. auch keine Ausnahmen mehr für Flugmodelle unter 5 kg Fluggewicht!) Private Haftpflichtversicherungen decken die Modellflugrisiken nur noch in Ausnahmefällen ab. Lediglich einige ältere Verträge beinhalten einen Versicherungsschutz für Modelle bis max. 5 kg, dann aber meistens nur Modelle ohne Antrieb. Sollte jemand noch eine solche Versicherung für den Modellflug haben, so muss er jetzt genau das Kleingedruckte in seinen Versicherungsbedingungen lesen, um im Schadensfall nicht als der Dumme da zu stehen.
Wer also ein Modellflugzeug betreiben will, ist ausnahmslos verpflichtet eine spezielle Halterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Der einfachste Weg hierfür ist die Mitgliedschaft in einem der großen Deutschen Flugverbände, wie z.B. dem DMFV, der DMO oder dem DAeC.
EINGESCHRÄNKTE FLUGERLAUBNIS Auch wenn der Modellflug weit verbreitet ist, so kann man dennoch nicht jederzeit und überall seinem Flug-Hobby nachgehen. So geht aus der LuftVO §16 Abs 4 u. 5 hervor, dass Modellflugzeuge • mit einer Abflugmasse bis zu 5 kg - als Elektro-Modellflugzeuge überall geflogen werden dürfen. - mit Verbrennungsmotor erst ab 1,5 km entfernt von Wohngebieten geflogen werden dürfen oder eine Aufstiegserlaubnis benötigen. • erst mit einem Abstand von 1,5 km zur Umgrenzung von Flugplätzen geflogen werden dürfen. (Unklar ist ob damit auch Modell-Flugplätze gemeint sind.) • mit einer Abflugmasse über 5 kg eine Aufstiegserlaubnis benötigen. (Diese haben zugelassene Modell-Flugplätze generell immer.) • mit einer Abflugmasse über 25 kg eine Zulassung als Luftfahrzeug benötigen.
Weitere verschiedene Richtlinien, Gesetzen und Verordungen besagen, dass • nur mit den zugelassenen Sendefrequenzen geflogen werden darf. • Erlaubnis des Eigentümers des Grundstücks nötig ist, von dem aufgestiegen wird. • alle Flugmodelle die höher als 30 m steigen können und bis zu einer Masse von 25 kg eine Modellflughalterhaftpflichtversicherungsnachweis benötigen. (Die Privathaftpflicht reicht normalerweise nicht, dazu bitte bei der Versicherung nachfragen.) • bei Nutzung des kontrollierten Luftraums (also vor allem in der Nähe von Flugplätzen) eine Erlaubnis der Flugsicherung erforderlich ist. • in Flugbeschränkungsgebieten bei Großveranstaltungen, Staatsbesuchen u.ä. nicht geflogen werden darf.
LIEFERUNGEN MIT BATTERIEN Im Lieferumfang vieler Geräte (z. B. Taschenlampen) befinden sich Batterien, die z.B. zum Betrieb von Fernbedienungen dienen. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus weisen wir unsere Kunden auf Folgendes hin:
Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab. Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten! Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder per Post an uns zurücksenden.
ITN Vertriebsgesellschaft für Information, Technologie Service und New Marketing mbH, Otto-Lilienthal-Straße 6 28199 Bremen
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - "Cd" für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg" für Quecksilber.
Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.
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